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Datenschutzklausel

Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und an Dritte weitergegeben werden wenn

  • Die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind

  • Berechtigte Forderungen nicht oder nicht pünktlich beglichen werden

  • Das gemietete Fahrzeug nicht pünktlich zurückgegeben wird

  • Berechtigter Verdacht besteht, dass das angemietete Fahrzeug in eine Straftat verwickelt ist/war/sein wird bzw. als Hilfsmittel dazu dient/e/en wird.

Die Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange nicht beeinträchtigt werden.

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