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Allgemeine Vermietbedingungen

1. Mietpreise
    Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
    Die Mietpreise schließen ein:
    gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer
    Ausstattung und Zubehör je nach Fahrzeugmodell
    Wartungsdienst und Verschleißreparaturen
    Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung ( 8 Mill. Euro pro Person ) Sachen unbegrenzt
    Selbstbeteiligung 1000,00 Euro

2. Berechnung
    Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter berechnet. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten
    Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird ein Tagesgrundpreis berechnet.
    Die Geltendmachung eines weiteren Schadens hält sich der Vermieter vor.

3. Zahlungsweise
    Nach Aushändigungs des Mietvertages ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 150,00 Euro zu leisten. Bei Nichteinhaltung der
    Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigtigung gebunden.
Der vorraussichtliche Vermietpreis ist 4 Wochen vor der
    Anmietung zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der vorraussichtliche Gesamtpreis sofort fällig.

4. Kaution
    Bei der Übergabe des Fahrzeuges muß eine Kaution von 1000,00 Euro hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen
    mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Sie wird innerhalb einer Woche nach der Rückgabe des Fahrzeuges überwiesen.

5. Reservierung und Rücktritt
    Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbarten Vermietbeginn sind die folgenden Anteile des vorraussichtlichen Mietpreises laut
    Reservierungsdaten zu zahlen: Rücktritt bis zu 50 Tage vor 1. Miettag: 10%, von 49 - 15 Tagen vor dem ersten Miettag 40%,
    weniger als 14 Tagen vor dem 1. Miettag 70%. Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dieses als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor
    Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

6. Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren
    Die Fahrzeuge werden in gereinigten Zustand und voll getankt übergeben und sind in frisch gereinigten Zustand und voll getankt zurückzugeben.
    Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt werden folgende Gebühren fällig:
       1. Innenreinigung: 36,00 Euro
       2. Fahrerhausreinigung: 10,00 Euro
       3. Abwasserentsorgung 10,00 Euro
       4. WC Reinigung und Entleerung der Cassette 40,00 Euro
   
Bei Fahrzeugübergabe wurde ein Übergabeprotokoll erstellt. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertragsgemäßen
    Zustand des Fahrzeugs an.

7. Berechtigte Fahrer
    Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muß 21 Jahre betragen. Ferner muß der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer ein Jahr im
    Besitz des Führerschein Klasse 3 bzw. Klasse B sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den vom Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt
    werden, sofern Sie das festgesetzte Mindestalter haben. Vorrausgesetzt ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens 1 Jahr. Der Mieter
    ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bkanntzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst
    genannt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

8. Schutzbrief
    Ein Euroschutzbrief ist im Preis inbegriffen,
   
9. Vebotene Nutzung
    Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:
       1. zu Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen,
       2. zur Beförderung von leichtentzündlichen und explosiven, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen,
       3. zur Begehung von Zoll-  und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
       4. zur Weitervermietung oder Verleihung,
       5. zu Fahrten in Kriegs- und Krisengebieten.

10. Auslandsfahrten
     Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder wie z.B. asiatische Türkei, Israel, Tunesien, Marokko,
     asiatischer Teil der ehemaligen UdSSR usw. muß nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden.

11. Reparaturen
     Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrsicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,00 Euro
     ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage
     der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet ( siehe Ziffer 14 ). Bei Reparaturen durch den Vermieter nehmen wir
     einen Stundenlohn von 55,00 Euro.

12. Verhalten bei Unfällen
     Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden
     oder der vorrausichtliche Schaden 500,00 Euro übersteigt, sofern nicht anders die erforderliche Feststellung zuverlässig getroffen werden kann. Gegnerische
     Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und bei einem Schadenbetrag über 50,00 Euro
     auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen
     Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen, sowi die
     amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Eigenhaftung oder ist das nicht mehr verkehrssicher, ist der
     Vermieter telefonisch ´zu unterrichten.

13. Versicherungsschutz
     Das Fahrzeug ist wie folgt versichert: Haftpflicht mit unbegrenzter Deckung ( Personen mit 8 Mill. Euro, Sachen unbegrenzt ). Vollkasko mit 1000,00 Euro
     Selbstbeteiligung.

14. Haftung des Mieters
        1. Der Mieter haftet für Schäden im Rahmen der Voll- und Teilkaskovericherung mit 1000,00 Euro pro Schadenfall.
        2. Der Mieter haftet für Unfallschäden unbegrenzt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch
            alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265-
            Durchfahrtshöhe gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden. Grob fahrlässig ist auch, das Fahrzeug ohne Hilfsperson zurückzusetzen.
            Hierbei haftet der Mieter bei Vollkasko- und Haftpflichtschäden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 12 diese Bedingungen
            verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn die Verletzung hat keinen Einfluß auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt.
        3. Der Mieter haftet im übrigen voll für alle Schäden, die durch die Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer ( Ziffer 7 ) oder zu verbotenen Zweck ( Ziffer 9 ),
            durch das Ladegut oder unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.
        4. Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei der Mietzeit entstanden sind.
15. Haftung des Vermieters
     Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmer der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaft-
     pflichtversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden
     auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Abgabe des Fahrzeuges
     zurückläßt.

16. Fahrzeug
    Wir behalten uns vor, falls das Fahrzeug zu dieser Zeit nicht verfügbar ist, es durch ein gleichwertiges zu ersetzen.

17. Übersichtsklausel und Teilwirksamkeit
   
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung. Sollten einzelne Bestimmungen der
    Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluß.

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